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Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung


Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Eine Erinnerung für die Grundsteuer B wird im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt versendet.

Das Fristende für die Grundsteuererklärung naht: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B).

Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.

 Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen

Weitere Informationen

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.