Erinnerung an die 7 Gebote für Hundebesitzer
29.10.2022
Bitte tragen Sie als Hundebesitzer*innen Ihren Teil zu einem guten Miteinander in unserer Stadt bei, indem Sie diese Regeln einhalten. Handeln Sie verantwortungsbewusst und zeigen Sie Verständnis für andere. Viele Ihrer Mitbürger*innen, die Angst vor Hunden haben oder sich öfter über unappetitliche Hinterlassenschaften vor ihrer Haustür oder in ihrem Garten ärgern müssen, werden es Ihnen danken.
- Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die das Tier sicher führen können.
- Auf allen innerörtlichen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde an die Leine zu nehmen.
- Hunde dürfen nicht frei umherlaufen, außer sie befinden sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich) und in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
- Bei Begegnungen insbesondere mit Kindern, Radfahrern, Reitern, Joggern oder anderen Personen die einen Hund führen, sind die Hunde zurückzurufen und festzuhalten oder an die Leine zu nehmen.
- Nähern sich Hunde und Begleitperson auf der Weide gehaltenen Nutztieren wie Schafen oder Kühen, muss der Hund so lange an die Leine genommen werden, bis wieder ausreichend Abstand besteht.
- Jeder Halter oder Führer von Hunden hat dafür zu sorgen, dass sein Tier seine Notdurft nicht auf Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder anderen als den eigenen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten bzw. bebauten Grundstücken hinterlässt. Dennoch abgelegter Hundekot muss von der Begleitperson des Hundes sofort beseitigt werden.
- Tiere, insbesondere Hunde, dürfen durch anhaltende Laute wie Gebell oder Heulen nicht mehr als unvermeidbar stören. Dies ist durch geeignete Haltung sicherzustellen.
Wir sagen Dankeschön an alle Hundehalter*innen, die sich daran halten!