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Corona-Verordnung zur Absonderung angepasst


Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich seit Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

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