Neues Anmelde- und Platzvergabeverfahren der Kinderbetreuungsplätze im Mössingen
Seit 2018 werden alle Kinderbetreuungsplätze der Mössinger Kindertageseinrichtungen über die städtische Zentrale Anmelde- und Vergabestelle (ZAV) vergeben. Um den Bedarfen der Eltern besser gerecht werden zu können, und um eine bessere Planbarkeit der Platzvergabe zu gewährleisten, wird das Verfahren zum Kindergartenjahr 2023/2024 umgestellt.
In Zukunft muss ein Kindergartenplatz für Kinder über drei Jahre bis zum 28.02. des vorherigen Kindergartenjahres (z.B. 28.02.2023 für die Platzvergabe ab September 2023) angemeldet werden. Die Vergabe der Plätze für das gesamte kommende Kindergartenjahr erfolgt dann immer zwischen dem 15.04. und 15.05. eines Jahres.
Alle Kinder, die keinen Platz in der Wunscheinrichtung bekommen können, verbleiben auf der Warteliste. Mit der ZAV wird ansonsten geklärt, ob das Kind in einer alternativen Einrichtung aufgenommen werden kann. Wenn ein Kind vor dem dritten Geburtstag aufgenommen werden soll, ist die Anmeldung jederzeit möglich. Die Plätze werden bei Verfügbarkeit vergeben.
Bei einer Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie ganztägiger Betreuung muss die Notwendigkeit der Betreuung durch die Eltern nachgewiesen werden. Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind für einen Anspruch auf einen Ganztagesplatz ausschlaggebend. Die Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle werden einberechnet.