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Hundesteuer 2023


Die Hundesteuer beträgt für den Ersthund 120 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro. Für Zwinger sind 240 Euro zu bezahlen. Die Hundesteuer wird am 20. Februar zur Zahlung fällig. Diejenigen Hundehalter, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin an die Stadtkasse unter Angabe des auf dem Bescheid aufgedruckten Buchungszeichens zu überweisen.

Hunde die über drei Monate alt sind und für die bisher keine Steuer bezahlt wurde sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung der Stadtverwaltung, bei Jule Perse oder Andrea Saile, Zimmer 1.09, Telefon 07473 370-149 und -148 oder per Mail an hundesteuer(at)moessingen.de zu melden.

Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Hunde, die sich außerhalb des Hauses oder des eingezäunten Grundbesitzes des Hundehalters aufhalten, müssen eine gültige Hundesteuermarke tragen. Die Hundesteuermarken, die für die Jahre 2023 und 2024 gültig sind, liegen den Steuerbescheiden bei. Bei Verlust der Marke ist gegen eine Gebühr von 5 Euro eine Ersatzmarke zu beantragen.