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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für das Schöffenamt (Erwachsenenstrafrecht) sind bereits zahlreiche Bewerbungen bei der Stadt eingegangen – dafür herzlichen Dank.

Gesucht werden noch Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tübingen zuständig. Die Stadt Mössingen soll Bewerbungen von ca. 9 Frauen und ca. 9 Männer für das Ehrenamt als Schöffe (Jugendstrafrecht) dem Landkreis Tübingen mitteilen.

Haben Sie selber Interesse? Oder kennen Sie jemand der geeignet ist? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bewerbungsformular Jugendschöffen

Die Voraussetzungen für das Ehrenamt als Schöffe finden Sie zum Downloaden hier. Wichtig: Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen oder Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) werden gebeten, sich bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung Mössingen, Sachgebiet 1-1, Geschäftsstelle Gemeinderat, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, Telefon 07473/370-137, E-Mail Geschaeftsstelle-GR(at)Moessingen.de zu bewerben.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unsere Website unter www.moessingen.de/schoeffenwahl. Allgemeine Informationen zur Schöffenwahl finden Sie außerdem unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffenwahl2023.de