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Überprüfung Standfestigkeit der Grabmale


Ab Ende April erfolgt die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Mössinger Friedhöfen.

Jährlich ereignen sich bundesweit rund hundert Unfälle, die auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung derartiger – teils tragischer – Unfälle sind die Friedhofsträger aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und ergangenen gerichtlichen Entscheidungen verpflichtet, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Auf den Mössinger Friedhöfen erfolgt diese Standsicherheitsprüfung ab Ende April.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Die Standsicherheitsprüfung ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals Unmut und Unverständnis bei den Friedhofsbesuchern hervorruft. Deren Zielsetzung ist  die Vermeidung von Unfällen, die Gewährleistung der Sicherheit der Friedhofsbesucher und der Grabrechtsinhaber. Darüber hinaus dient diese Kontrolle auch der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Denn jedes Jahr werden bei der Prüfung lockere Grabmale festgestellt.

Weshalb kommt es zu Lösungen oder Umstürzen von Grabmalen?

Die Ursachen sind vielfältig. Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen.

Wie erfolgt die Überprüfung der Grabmale?

Die Überprüfung erfolgt nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes Deutscher Steinmetze (BIV).

Wird bei der Überprüfung eines Grabmals eine Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit gelben Aufklebern markiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, sind wackelige Grabmale abzusichern oder umzulegen. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Friedhofsverwaltung dokumentiert.

Das Friedhofsmanagement bittet die Grabrechtsinhaber um Verständnis für diese Maßnahme. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Neigenfind, Tel. 07473/370-324 zur Verfügung.