Start des „Virtuellen Bauamts“
Die Landesregierung hat mit der letzten Novelle der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, dass eine Einreichung von Bauanträgen in Papierform nur noch bis zum 31.12.2024 zulässig ist.
Ab 01.01.2025 dürfen Bauanträge ausschließlich digital über das Serviceportal entgegengenommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 01.01.2025 eingehende Bauanträge in Papierform ungeprüft zurückgesendet werden.
Bauherren können bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Mössingen ihre Bauanträge bereits ab dem 01.12.2024 digital eingeben.
Bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahren setzt die untere Baurechtsbehörde der Stadt Mössingen auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).
Bis Jahresende (31.12.2024) können Bauherren auch noch die herkömmliche Einreichung in Papierform wählen. In der Übergangsphase bis zum rein digitalen Bauantrag setzt die untere Baurechtsbehörde vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien – Antragsunterlagen in Papierform und digital.
Auf unserer Homepage unter https://www.moessingen.de/buergerservice in der jeweiligen Dienstleistung finden Sie weitere Informationen, den Link zum Virtuellen Bauamt, Anleitungen für die Nutzer sowie ein Informationsblatt zu den Bauvorlagen in den digitalen Verfahren.
Bei Fragen steht Ihnen die untere Baurechtsbehörde (baurecht(at)moessingen.de) gerne zur Verfügung.