Der Mössinger Generalstreik und die gerichtliche Rehabilitierung der Streikenden

Mi., 1. Februar 2023
18:00-20:00 Uhr
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit

Einladung zum Onlinevortrag anlässlich „90 Jahre Mössinger Generalstreik“ via Zoom.
Vortrag von Hans-Ernst Böttcher (Lübeck), Mitglied des Löwenstein-Forschungsvereins e.V., Gründungsmitglied der Hans-Mayer-Gesellschaft und Präsident des Landgerichts i. R. Lübeck.
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Beschreibung

Der frühere Lübecker Präsident des Landgerichts Hans-Ernst Böttcher aus Lübeck wird, wie schon am 1. Februar 2013, die Mössinger Großdemonstration vom 31. 1. 1933 und den „Mössinger Generalstreik“ aus der Sicht eines zeitgeschichtlich interessierten Juristen darstellen und würdigen.

Im ersten Teil des Vortrags wird einer Betrachtung der Rechtslage von 1933 die Darstellung der juristischen Rehabilitierung der Streikenden in den Nachkriegsjahren folgen. Hierbei legt  der Referent den Schwerpunkt auf die Urteile des Landgerichts Tübingen von 1954 und des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1955 in dem Zivilprozess, mit dem  sich Martin Maier die Zahlung einer Entschädigung für acht Monate erlittener Strafhaft erstritten hat. Die Urteile stehen beispielhaft für die vollständige Rehabilitierung der Generalstreikenden.

Im zweiten Teil wird Hans-Ernst Böttcher zunächst die zugunsten nicht zur Maiers, sondern des  Generalstreiks insgesamt erstaunlich klaren Urteile von 1954 und 1955 in die Zeitgeschichte stellen und dabei auch auf das Wirken des damaligen Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsidenten Richard Schmid eingehen, der Anfang 1954 in den Gewerkschaftlichen  Monatsheften einen Aufsatz zum politischen Streik veröffentlicht hat mit Argumenten, die sich in den Tübinger und Stuttgarter Gerichtsentscheidungen wiedererkennen lassen. Der in Dusslingen lebende und noch immer sehr aktive emeritierte Bremer Hochschullehrer für Arbeitsrecht Prof. Wolfgang Däubler hat in jüngerer Zeit auf weitere mögliche Faktoren hingewiesen, die zu den für die Zeit des „Kalten Bürgerkrieges“ (Josef Foschepoth) und des laufenden KPD-Verbotsverfahrens erstaunlich klaren Formulierungen in den Entscheidungsgründen der Urteile geführt haben könnten. Auch hierüber wird Böttcher berichten.

Abschließend kehrt der Referent in die Gegenwart Mössingens zurück, wie er sie in den letzten  zehn Jahren selbst erlebt hat: Nachkommen der zu NS-Zeiten verurteilten Demonstranten atmen auf.  Sie erkennen ihre Eltern und Großeltern und damit auch sich selbst als nun wirklich rehabilitiert, nachdem nämlich in der breiteren Öffentlichkeit den Streikenden der Makel der Straftäter genommen ist und deren deutschlandweit beispielhafte Demonstration gegen die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und für die soziale und rechtstaatliche plurale Republik als – wenn auch vergeblicher – Versuch von deren Rettung gewürdigt  wird. Er stellt diesen Klima-Umschwung in den Zusammenhang einiger Veränderungen auch in der Sicht der heutigen ‚Jurist*innen-Welt‘ , die Anlass zu Hoffnungen geben. Vielleicht.

Wer an der kostenfreien Onlineveranstaltung via Zoom teilnehmen möchte, melde sich bitte an bei Welf Schröter unter:  schroeter(at)talheimer.de

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Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet im Internet via Zoom statt.
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Kosten

Eintritt frei

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Hinweise
  • Diese Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt
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Veranstalter
mit Unterstützung der Hans-Mayer-Gesellschaft
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