Parkplatz

Behindertenparkplatz Breite Straße

(vor der Steinlachklinik)
Breite Straße 34
72116 Mössingen
Stadtteil: Kernstadt

Behindertenparkplätze werden durch ein Zusatzschild mit dem Symbol eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Durch eine solche Beschilderung wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen das Parken erlaubt und gleichzeitig anderen verboten.
Die zulässige Höchstparkdauer auf Behindertenparkplätzen beträgt 24 Stunden.
Behindertenparkplätze sind breiter als reguläre Abstellplätze, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern und damit ein Rollstuhl besser ein- und ausgeladen werden kann. 
Das nicht berechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann in Deutschland eine Geldbuße von 55 €, Verwaltungsgebühren und das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen.