Aktuell

Informationen des Kultusministeriums zum Schulbetrieb


Aktuelle Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule

Übersicht - Informationen auf einen Blick - pdf

  • Beim Essen müssen Schülerinnen und Schüler zu Personen, die nicht ihrer Klasse oder Lerngruppe angehören, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen in jeder Schulwoche zwei, sowie dem in der Präsenz tätigen Personal an jedem Präsenztag einen Corona-Schnelltest angeboten werden.
  • Eigenbescheinigungen sind für das Schulpersonal ausgeschlossen; Testungen sind von einer weiteren volljährigen Person zu überwachen, die das ordnungsgemäße Durchführen sowie das Testergebnis bestätigt.
  • Muss eine Schülerin oder ein Schüler nach einem positiven Test auf das Coronavirus in Quarantäne, nehmen die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe für den Zeitraum von fünf Schultagen am Unterricht, außerunterrichtlichen Angeboten sowie den Pausen grundsätzlich nur in ihrem Klassenverband oder ihrer Lerngruppe teil; die Teilnahme an klassen-, jahrgangs- oder schulübergreifenden Unterrichtsstunden sowie an Förder-, Betreuungs-, Ganztagsangeboten und Schulveranstaltungen ist in diesem Zeitraum nur in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen zulässig.
  • Kein Gesangsunterricht oder mit Blasinstrumenten, falls in einem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf Corona getestet wird.
  • Keine mehrtägigen, außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Ausland bis zum 31. Januar 2022, abgesehen von deutschen Enklaven.

Weitere Informationen auf der Webseite des Kultusministeriums