Aktuell

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern


Wann und an wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände) der Kategorie 2 dürfen dieses Jahr nur zwischen dem 29. und 31. Dezember 2022 und nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, überlassen werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 weder besitzen, erwerben noch abbrennen. Aus gegebenem Anlass bitten wir besonders darum, dass Erwachsene Feuerwerkskörper nicht an Jugendliche und Kinder weitergeben!

Wann dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden?

Die Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden.

Sicherheitshinweise beachten!

Bitte beachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen der jeweiligen Feuerwerkskörper.

Kein Risiko eingehen:

  • Abstand einhalten!
  • Wurf- und Schussrichtung unbedingt weg von Mensch, Tier und Gebäuden!

Wo ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten?

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (Fachwerkhäuser) ist verboten.

Aufräumen nicht vergessen!

Damit der Neujahrstag ohne Ärger und Verdruss beginnt, bitten wir alle "Hobby-Feuerwerker" am Neujahrstag die Reste ihrer ausgebrannten und geborstenen Feuerwerkskörper einzusammeln und zu entsorgen. Dies gilt insbesondere auch für "Blindgänger" die in der Nacht nicht losgegangen sind und ungewollt für Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen können.

Im Schadensfall

Entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände oder kommen Personen hierbei zu Schaden, so kann der Verursacher wegen eines Vergehens der fahrlässigen Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und außerdem zivilrechtlich schadenersatzpflichtig gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen mitverantwortlich.

Verstöße

Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften können gemäß § 46 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.