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Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

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Für Auslandsreisen und Flugreisen innerhalb Deutschlands benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Reisepass
  • Personalausweis

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Reisepässe für Kinder sind sechs Jahre gültig.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

  • Wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt. Das ist der Fall, wenn das Lichtbild stark veraltet ist, wie z.B. bei einem Babyfoto.
  • Wenn er verändert worden ist.
  • Wenn Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind. Ausnahmen sind hier die Angaben über den Wohnort.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden.

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zuständige Stelle

Die Passbehörde der Gemeinde, in der das Kind mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Passbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
    Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Voraussetzungen

Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn Sie mit dem Kind zusammenleben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen bzw. darf den Reispeass alleine beantragen, wenn das Kind nur mit diesem Elternteil zusammen lebt.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck seines linken und rechten Zeigefingers.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe werden Fingerabdrücke ersatzweise abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die erforderliche Vollmacht erhalten Sie bei der Beantragung des Reisepasses im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, den vorherigen Reisepass (falls vorhanden) und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass oder Reisepass oder Personalausweis des Kindes
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (bei ausländischem Geburtsort)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm
  • wenn beide Elternteile mit dem Kind zusammen leben: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • zur Antragstellung ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich (Zustimmungserklärung)
  • wenn Sie allein mit Ihrem Kind ohne den anderen Elternteil leben, können Sie den Antrag ohne die Zustimmung des anderen Elternteils stellen
  • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

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Frist/Dauer

Je nach Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei in Berlin

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.

Es wird empfohlen, den Reisepass für Ihr Kind rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt er in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
  • Das Wiederauffinden des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu