Pachtgrundstücke
Städtische Allmandteile (Streuobstwiesen) verbinden Landschaftspflege und kostengünstigen Obstertrag.
Der Begriff "Allmand" leitet sich von "Land der Allgemeinheit" her. Diese städtischen Grundstücke wurden von der Stadt noch vor einigen Jahrzehnten unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Bürger zur Nutzung überlassen und waren in früherer Zeit, als das Land noch stärker zum Lebensunterhalt beitrug sehr begehrt.
Bis heute gehalten haben sich als so genannte Allmandteile Baumwiesen von ca. 8 - 12 Ar und etwa 6 - 10 Obstbäumen verschiedener Art und Zusammensetzung (Apfel, Birne, Zwetschge, Kirsche, Walnuss), die von der Stadtverwaltung gegen ein sehr geringes Jahresentgelt an ihre Einwohner verpachtet werden. Die Pächter bewirtschaften das jeweilige Grundstück, das heißt insbesondere, sie ernten, kümmern sich um das Mähen der Wiese und den Schnitt der Bäume und tragen damit zum Erhalt unserer schönen Streuobstwiesen bei.
Die städtischen Pachtgrundstücke, sogenannte Allmandteile, liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet oder wie im Bereich der Olgahöhe im Naturschutzgebiet und sind nur zur Nutzung als Baumwiesengrundstücke bestimmt. Somit sind andere Nutzungen nicht zulässig.
Städtische Allmandteile verbinden Landschaftspflege und kostengünstigen Obstertrag.
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Für die städtischen Streuobstwiesen gelten folgende Pachtbedingungen:
- Der Pachtpreis für ein Allmandteil in Mössingen beträgt je nach Größe und Lage ca. 10,00 € pro Jahr. Hierin ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft bereits enthalten. Die Preisdifferenz zwischen Belsen und Mössingen resultiert aus den unterschiedlichen Grundstücksgrößen.
- Der Baumbestand ist zu erhalten und regelmäßig zu pflegen, insbesondere zum Erhalt einmal im Jahr (max.) zu schneiden.
- Die Baumkronen sind von immergrünen Misteln freizuhalten.
- Die Pachtgrundstücke sind mindestens zweimal im Jahr (Juni und September) abzumähen, möglichst mit Balkenmäher. Das Mähgut ist hierbei -zum Erhalt der Artenvielfalt- zu entfernen.
- Manche Pachtgrundstücke werden teilweise vom Schäfer beweidet. Dies ist zu dulden. Trotz dieser Beweidung sind die Pachtgrundstücke vom Pächter zu pflegen und mindestens einmal jährlich zu mähen.
- Abgängige Obstbäume dürfen nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Stadt entfernt werden. Diese sind nach Möglichkeit - durch Hochstämme - „bewährter Streuobstsorten“ zu ersetzen.
- Lücken in Baumreihen können nach vorheriger Absprache mit der Stadt im Pflanzabstand von ca. 10 m ausgepflanzt werden.
- Eine Zweckentfremdung der Pachtgrundstücke als Lagerfläche z. B. für Holz, Baumaterialien, Gegenstände, Abfälle usw. oder zur Einrichtung von Sitzgelegenheiten, Grillstellen, zur Anpflanzung von Ziersträuchern usw. ist nicht gestattet.
- Das Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern, Baustellenwagen, Wohnwagen etc. ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Einfriedungen (Zäune etc.) sind nicht zulässig.
- Das Erstellen baulicher Anlagen, z. B. Hütten, ist nicht erlaubt.
- Eine Tierhaltung ist nicht erlaubt.
- Das Pachtverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit 3-monatiger Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das Pachtgrundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand, d. h. bewirtschaftet, gepflegt und abgeerntet an die Stadt Mössingen zurückzugeben. Für seine Aufwendungen erhält der Pächter keinen Ersatz oder Entschädigung.
Durch das Projekt my.Bäumle.de des Netwerk Streuobst Mössingen e. V. haben Sie die Möglichkeit Streuobstpate von einem oder mehreren Bäumen zu werden.
Weitere Informationen über den Geräteverleih „Schaff‘s gut!“ finden Sie auf der Homepage des Netzwerks Streuobst Mössingen e. V..
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Assistenz Sachgebietsleitung Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften, Forst und Pacht, Sachbearbeiterin
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Assistenz Sachgebietsleitung Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften, Forst und Pacht, Sachbearbeiterin.
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Verwaltungsstellenleiter Talheim
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim