Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Inhalt:
- Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Sinn:
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:
- ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
- ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. In einem Auszug aus dem Gewerberregister finden Sie Angaben zum:
- Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.
Zentralregisterauszüge müssen persönlich beantragt werden. Bei juristischen Personen bringt bitte der Firmeninhaber seinen Personalausweis mit. Mit Vollmacht kann auch eine ermächtigte Person den Gewerbezentralregisterauszug beantragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Das Antragsformular wird direkt beim Bürgerbüro ausgefüllt.
Das Antragsformular wird direkt beim Bürgerbüro ausgefüllt.
- bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
- wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist und ein Aktenzeichen
Die Gebühr für diese Auskunft beträgt 13,00 Euro