Dienstleistung

KreisBonusCard

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen, die Leistungen des Jobcenters, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialleistungen als Asylbewerber bekommen, können seit dem 1. Juli 2011 die KreisBonusCard erhalten. Mit der KreisBonusCard können bei allen Einrichtungen der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie bei Vereinen und sonstigen Organisationen nach Vergünstigungen bei den dort angebotenen Leistungen gefragt werden.

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Verfahrensablauf

Den Antrag für die die Kreisbonuscard erhalten Sie am Empfang des Rathauses. Bitte bringen Sie den Bescheid über die sozialen Leistungen mit. Der Antrag wird von uns zum Landratsamt Tübingen weitergeleitet, um dort bearbeitet zu werden.

Informationen, welche Vergünstigungen Sie in Mössingen bekommen, erhalten Sie am Empfang. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Homepage des Landkreises Tübingen(www.kreis-tuebingen.de/kbc).

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Sonstiges

Die Vergünstigungen mit der KreisBonusCard für Angebote und Einrichtungen der Stadt Mössingen (Bäder, Städtische Konzerte, Stadtbücherei) erhalten nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mössingen.

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Weitere Hinweise

Gültigkeit der KreisBonusCard
Das Antragsformular für die KreisBonusCard ist am Empfang des Rathauses oder bei der Abteilung Soziales des Landratsamts sowie beim Jobcenter Tübingen erhältlich.
Die KreisBonusCard wird in zwei Varianten herausgeben. Es gibt eine Karte für Erwachsene und eine Karte für Kinder und Jugendliche, die sogenannte KreisBonusCard Junior. Die Karten sind jeweils ein Jahr gültig.

Bitte beachten Sie: Kinder und Jugendliche, die einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen oder diesen bereits gestellt haben, erhalten die Karte in Kürze automatisch zugesandt. Ein gesonderter Antrag für die KreisBonusCard muss hier nicht gestellt werden.

Aktion "Sahnehäubchen"
Informationen zur zusätzlichen Förderung von Kindern erhalten Sie auch unter www.aktion-sahnehaeubchen.de