Dienstleistung

Meldebescheinigung beantragen

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Mit der Meldebescheinigung können Sie Ihren aktuellen Wohnsitz nachweisen. Nach Austellung ist die Meldebescheinigung 3 Monate gültig. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für:

  • Vorlage beim Standesamt bezüglich Eheschließung
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherung
  • Konsulate

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften und ggf. über Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Meldebescheinigung beantragen
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Voraussetzungen

Sie wohnen in Mössingen.

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich im Bürgerbüro beantragen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, falls Sie nicht persönlich vorbei kommen können
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

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Kosten/Leistung

3,00 €

Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

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Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung