Meldebescheinigung beantragen
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Mit der Meldebescheinigung können Sie Ihren aktuellen Wohnsitz nachweisen. Nach Austellung ist die Meldebescheinigung 3 Monate gültig. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Vorlage beim Standesamt bezüglich Eheschließung
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherung
- Konsulate
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften und ggf. über Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiter Öschingen
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Meldebescheinigung beantragen
Sie wohnen in Mössingen.
Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich im Bürgerbüro beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, falls Sie nicht persönlich vorbei kommen können
keine
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
3,00 €
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Keine
- § 18 Meldebescheinigung