Dienstleistung

Jugendbeteiligung

Die Aufgabe der Jugendbeteiligung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§41a). Dabei geht es uns darum, die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit in Mössingen zur Verfügung zu stellen, welche an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Wir möchten junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen und sie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§ 11,1 SGB VIII).

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