Dienstleistung

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, konnten bis 30. September 2017 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.

Eine bis zum 30. September 2017 begründete Lebenspartnerschaft kann seit dem 1. Oktober 2017 auf Antrag der Lebenspartner in eine Ehe umgewandelt werden. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen. Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Termin vereinbart. Zuständig ist bei Wohnsitz in Mössingen das Standesamt.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe wird in der Regel von beiden Partnern*innen persönlich angemeldet. ist einer/eine verhindert, kann der/die andere Partner/in die Umwandlung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.

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Erforderliche Unterlagen

In der Regel genügen folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • sofern der Wohnsitz nicht in Mössingen ist:  erweiterte Meldebescheinigung (aktuell) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung
  • ist in Mössingen nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (neu ausgestellt). Sofern Sie die Lebenspartnerschaft in Mössingen begründet haben, entfällt die Vorlage dieses Nachweises.
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Kosten/Leistung
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
    kostenfrei
  • Eheschließung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
  • Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 30,00
  • 12 Euro für jede Eheurkunde
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu