Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen, dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.
Folgende Abstände müssen dabei eingehalten werden:
a) 200 m von Autobahnen
b) 100 m von Bundes- Landes- und Kreisstraßen
c) 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
Bei starkem Wind und in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind frühzeitig in den Boden einzuarbeiten.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist der Stadt Mössingen rechtzeitig vorher anzuzeigen. Sie kann die zur Wahrung von Sicherheit oder Ordnung erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen.
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Assistenz Fachbereichsleitung