Dienstleistung

Lärmaktionsplan

Die Stadt Mössingen hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat im Juli 2016 den Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit von 26.01.2017 bis einschließlich 03.03.2017 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 03.07.2017 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Änderungen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes kann nachfolgend heruntergeladen werden. Enthalten sind auch Synopsen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie –anonymisiert- aus der Beteiligung der Öffentlichkeit. Weitere Informationen in der Amtlichen Bekanntmachung.

Bei Fragen zum Lärmaktionsplan können Sie sich an Frau Marietta Rienhardt wenden.

Lärmaktionsplan


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