Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Wenn beide Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
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Standesbeamtin
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Standesbeamtin, Wohngeldstelle
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stellv. Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Standesbeamtin
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Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Standesbeamtin
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Geburt im Ausland: Internationale Geburtsurkunde
- bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, sofern ein Wohnsitz in einer anderen Gemeinde besteht, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebestätigung genügt nicht.
Bitte nehmen Sie wegen der erforderlichen Unterlagen bzw. Urkunden Kontakt mit dem Standesamt auf.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
keine
hängt vom Einzelfall ab
65,00 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit
45,00 Euro für die Durchführung und Beurkundung der Eheschließung und
20,00 Euro für die Eheurkunde
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise für Urkunden, Stammbuch und Trauung außerhalb der Öffnungszeiten anfallen.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
keine
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Verwandtschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Trauungen werden beim Standesamt Mössingen auch außerhalb der Dienstzeiten freitags (sofern einer der Ehepartner seinen Wohnsitz in Mössingen hat) um 14.00 und 15.00 Uhr und am 4. Samstag eines Monats (Terminabsprache mit dem Standesamt) vorgenommen. Den Ablauf Ihrer Trauzeremonie können Sie mit dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin besprechen.
Für Trauungen außerhalb der Dienstzeiten wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110,00 € erhoben.
Die Trauungen finden im neuen Trauzimmer des Erwin-Kölle-Saales statt. Dieses Trauzimmer bietet Platz für ca. 70 Personen.
Die derzeit gültigen Corona-Bestimmungen erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Folgende Termine werden außerhalb der Dienstzeiten angeboten:
- August 2024: 09. August, 23. August und 24. August
- September 2024: 13. September, 27. September und 28. September
- Oktober 2024: 11. Oktober, 25. Oktober und 26. Oktober
- November 2024: 08. November, 22. November und 23. November
- Dezember 2024: 13. Dezember, 20. Dezember und 21. Dezember
- Januar 2025: 10. Januar , 24. Januar, 25. Januar
- Februar 2025: 14. Februar, 21. Februar, 22. Februar
- März 2025: 14. März, 21. März, 22. März
- April 2025: 11. April, 25. April, 26. April
- Mai 2025: 09. Mai, 23. Mai, 24. Mai
- Juni 2025: 13. Juni, 27. Juni, 28. Juni
- Juli 2025: 11. Juli, 25. Juli, 26. Juli
- August 2025: 08. August, 22. August, 23. August
- September 2025: wegen Bundestagswahl keine Termine verfügbar
- Oktober 2025: 10. Oktober, 24. Oktober, 25. Oktober
- November 2025: 14. November, 21. November, 22. November
- Dezember 2025: 12. Dezember, 19. Dezember, 20. Dezember