Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
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Standesbeamtin, Wohngeldstelle
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Standesbeamter, Sachgebietsleiter Bürgerservice
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Standesbeamtin
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Geburt im Ausland: Internationale Geburtsurkunde
- bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, sofern ein Wohnsitz in einer anderen Gemeinde besteht, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebestätigung genügt nicht.
Bitte nehmen Sie wegen der erforderlichen Unterlagen bzw. Urkunden Kontakt mit dem Standesamt auf.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise für Urkunden, Stammbuch und Trauung außerhalb der Öffnungszeiten anfallen.
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Keine Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbote bei Verwandtschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Für Trauungen außerhalb der Dienstzeiten wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.
Die Trauungen finden im neuen Trauzimmer des Erwin-Kölle-Saales statt. Dieses Trauzimmer bietet Platz für ca. 70 Personen.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann eine Trauung derzeit mit max. 10 Personen (Brautpaar, Trauzeugen und Gäste) stattfinden. eine Überschreitung der Personenzahl ist nicht zulässig.
Im Jahr 2020 werden folgende Termine außerhalb der Dienstzeiten angeboten:
- Dezember: 11. Dezember und 19. Dezember
- Januar: 22 Januar und 23. Januar
- Februar: 12. Februar, 26. Februar und 27. Februar
- März: 26. März und 27. März
- April: 09. April, 23. April und 24. April
- Mai: 14. Mai, 21. Mai und 22. Mai
- Juni: 11. Juni, 25. Juni und 26. Juni
- Juli: 09. Juli, 23. Juli und 24. Juli
- August: 13. August, 27. August und 28. August
- September: 10. September und 11. September
- Oktober: 08. Oktober, 22. Oktober und 23. Oktober
- November: 12. November, 26. November und 27. November
- Dezember: 10. Dezember, 17. Dezember und 18. Dezember