Dienstleistung

Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO

Sie können die Teilbaugenehmigung online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.

Der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann vor Erteilung der Baugenehmigung auf Antrag (Teilbaugenehmigung) erfolgen.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Ein Bauantrag ist bereits eingereicht und nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags bestehen gegen die Teilausführung keine Bedenken.

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Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu