Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage § 51 Abs.3 LBO
Sie können den Antrag auf Kenntnisgabe über den Abbruch einer baulichen Anlage online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.
Beim Abbruch von Anlagen und Einrichtungen wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, soweit die Vorhaben nicht bereits verfahrensfrei sind.
Verfahrensfreie Vorhaben sind im Anhang zu § 50 LBO aufgelistet.
Der Abbruch ist zudem verfahrensfrei bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 und bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
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Sachbearbeiterin Bauverfahren und Baukontrolle
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Technische Sachbearbeiterin
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Technische Sachbearbeiterin
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Sachgebietsleiterin Baurecht
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stellv. Sachgebietsleiterin Baurecht
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Bauverständiger, Denkmalschutz
- PDF-Formular zum Ausdrucken Informationsblatt_fuer_die_Vorlage_elektronischer_Bauvorlagen
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage § 51 Abs. 3 LBO
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Antragsstellung für Bauherren
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Antragstellung für Architekten
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Zusammenarbeit für Bauherren
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. ViBa BW - Erklärvideo Digitale Baugenehmigung im Virtuellen Bauamt
Antrag auf Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage