Dienstleistung

Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage § 51 Abs.3 LBO

Sie können den Antrag auf Kenntnisgabe über den Abbruch einer baulichen Anlage online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.

Beim Abbruch von Anlagen und Einrichtungen wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, soweit die Vorhaben nicht bereits verfahrensfrei sind.

Verfahrensfreie Vorhaben sind im Anhang zu § 50 LBO aufgelistet.

Der Abbruch ist zudem verfahrensfrei bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 und bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Antrag auf Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu