Verlängerung der Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden.
Der Antrag muss vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingehen.
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Sachbearbeiterin Bauverfahren und Baukontrolle
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Technische Sachbearbeiterin
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Technische Sachbearbeiterin
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Sachgebietsleiterin Baurecht
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stellv. Sachgebietsleiterin Baurecht
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Bauverständiger, Denkmalschutz
- PDF-Formular zum Ausdrucken Informationsblatt_fuer_die_Vorlage_elektronischer_Bauvorlagen
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Verlängerung der Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Antragsstellung für Bauherren
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Antragstellung für Architekten
- PDF-Formular zum Ausdrucken ViBa BW - Anleitung zur Zusammenarbeit für Bauherren
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. ViBa BW - Erklärvideo Digitale Baugenehmigung im Virtuellen Bauamt
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung