Dienstleistung

Verlängerung der Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO

Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.

Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden.

Der Antrag muss vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingehen.

Verlängerung Baugenehmigung

Verlängerung Teilbaugenehmigung

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu