Dienstleistung

Verlängerung des Bauvorbescheids nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO

Sie können die Verlängerung des Bauvorbescheids online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden.

Der Antrag muss vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingehen.

Verlängerung Bauvorbescheid

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu