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Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) der Baurechtsbehörde einlegen §§ 68-73 VwGO

Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung online von zu Hause aus beantragen. Lesen Sie sich bei Bedarf die Informationen im Abschnitt Formulare & Online-Prozesse durch und folgen anschließend dort dem Link zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Baugenehmigungen digital über das Virtuelle Bauamt erfolgen.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) der Baurechtsbehörde gem. §§ 68-73 VwGO

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu