Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
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Bauzeichner
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Sachgebietsleitung Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
Auszüge aus dem Flächennutzungsplan sind gebührenpflichtig.
keine
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB (Einsicht in den Flächennutzungsplan)
- § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung)
- § 6a Absatz 2 BauGB (Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet)