Dienstleistung

Führerschein beantragen

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Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Mössingen haben, ist das Landratsamt Tübingen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig.

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie in Ihrer Fahrschule oder von der Führerscheinstelle des Landratsamtes. Das Bürgerbüro nimmt den Antrag entgegen und prüft die gemachten Angaben. Dann wird der Antrag an die Führerscheinstelle des Landratsamtes weitergeleitet.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Sie müssen den Antrag beim Bürgerbüro abgeben. Dieser muss vom Antragsteller unterschrieben sein, bei Minderjährigen zusätzlich von beiden Elternteilen. Die Unterschrift neben dem Passbild muss mit einem speziellen Stift direkt beim Bürgerbüro geleistet werden.

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Verfahrensablauf

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Tübingen zuständig.

Beim Bürgerbüro kann lediglich der Antrag mit den von der Fahrschule als erforderliche gekennzeichneten Unterlagen abgegeben werden. Dieser wird erfasst und ans Landratsamt Tübingen weitergeleitet.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • eventuell werden im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnissen und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Tübingen.


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Kosten/Leistung

Zusätzlich zu den Gebühren des Landratsamtes fallen beim Bürgerbüro folgende Gebühren an:

  • Für die Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung: 5,10 €
  • Für die Neuerteilung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 €
  • Für die Erteilung der Fahrgastbeförderung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 €
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von derzuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Zuständig ist die Führerscheinstelle Tübingen

Weitere Informationen und Online-Anträge Führerscheinstelle

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu