Dienstleistung

Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Für die Ausstellung eines EU-Führerscheines ist das Landratsamt Tübingen zuständig.

Seit dem in Kraft treten des neuen Fahrerlaubnisrechts am 01.01.1999 ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Der neue Führerschein hat die Größe einer EC-oder Kreditkarte und ist in der Regel im gesamten EU-Bereich gültig.

An Ihrer Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts. Sie dürfen nach dem Umtausch auch weiterhin die bisher gültigen Fahrzeugklassen führen.

Eine generelle Umtauschpflicht besteht bis spätestens 19.01.2033 und ist zeitlich gestaffelt

Geburtsjahr Frist
vor 1953 19.01.2023
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Ein Umtausch zu einem früheren Zeitpunkt ist jedoch Pflicht, wenn Sie sich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen möchten oder Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Besonders empfehlenswert ist ein Umtausch bei Reisen ins Ausland.

Der neue (Ausstellung ab dem 19.01.2013) EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahren verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass Sie nur eine neue Karte benötigen (keine erneute Fahrprüfung).

Direktversand Ihres neuen Führerscheins:

Sie ersparen sich einen Behördengang und Wartezeit bei dem Direktversand. Ihr Führerschein wird nach der Herstellung in der Bundesdruckerei direkt an Ihre Anschrift versendet.

Digitaler Führerscheinantrag:

Ab dem 01.02.2024 kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Hierfür benötigen Sie

1.) eine aktivierte Online-Ausweisfunktion bei Ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Unionsbürgerkarte sowie Ihre individuelle PIN.

2.) ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2

3.) kostenloses BundID-Konto (www.id.bund.de) - kann bei der Antragstellung angelegt werden

4.) aktuelles biometrisches Passbild. Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen.

5.) Name und Ort der Fahrschule

6.) Erste-Hilfe-Nachweis mit 9 UE einer anerkannten Stelle. Sie können den Nachweis als Bilddatei hochladen.

7.) Nachweis des Sehvermögens

Den Online-Antrag kann ab 16 Jahren gestellt werden. Es kann aktuell noch kein begleitendes Fahren ab 17 online beantragt werden.

Verlängerung der befristet gültigen EU-Kartenführerscheinen: Anträge erhalten Sie bei der Führerscheinstelle

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle Tübingen, fuehrerschein(at)kreis-tuebingen.de , Telefon 07071 207-4380

Führerscheinstelle

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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen als einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben, ist für dieses Anliegen jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Wenden Sie sich am besten die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat bzw. an die Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland liegt. Diese wird Ihnen das weitere Verfahren erläutern.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • nationaler Führerschein
  • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
    • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen