Dienstleistung

Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Für die Ausstellung eines EU-Führerscheines ist das Landratsamt Tübingen zuständig.

Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen wollen, weil dieser beispielsweise unleserlich geworden ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ("EU-Führerschein") ausgestellt. Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Umtausch eines alten Führerscheinmusters in den Kartenführerschein.

Von diesem Grundsatz ausgenommen sind lediglich die Berechtigungen zum Führen von Lastkraftwagen der alten Klassen 3 (jedoch nur bezüglich der besonderen Zugkombinationen alten Rechts bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) und der Klassen 2. Diese müssen Sie spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Bei der Umstellung einer Altfahrerlaubnis der Klasse 3 werden die entsprechenden "kleinen" Lastkraftwagen-Klassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis erteilt. Die Berechtigung zum Führen der besonderen Zugkombinationen alten Rechts mit der Klasse 3 sowie von "großen" Lastkraftwagen der Klasse 2 (neu Klasse C, CE) wird jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie jeweils einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis.

Auch wenn die älteren Führerscheine grundsätzlich im Inland und EU-Ausland anerkannt werden müssen, können immer wieder Probleme (z.B. bei Polizeikontrollen oder auch beim Anmieten eines Fahrzeugs) wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben, auftreten.

Hinweis: Ein internationaler Führerschein ist nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins erhältlich.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • nationaler Führerschein
  • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
    • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen