Dienstleistung

Fischereischein beantragen

Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin

Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

Sie erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit. Sie können ihn für ein, fünf oder zehn Jahre ausstellen lassen.

Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.

Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

^
Mitarbeiter
^
Team
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des Hauptwohnortes

Haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller keinen Hauptwohnsitz im Land, ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.

^
Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort oder den Ort an, in dem Sie die Fischerei ausüben wollen.

Hinweis: In einigen Fällen kann es sein, dass das Verwaltungsverfahren nicht von der Wohnortgemeinde, sondern von einer anderen Gemeinde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft abgewickelt wird, die noch nicht im Behördenwegweiser eingepflegt ist.
Wir bemühen uns, auch die Verwaltungsgemeinschaften und deren Zuständigkeiten nach und nach in den Behördenwegweiser aufzunehmen.

^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

^
Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich im Bürgerbüro beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen und Ihren Ausweis oder eine Kopie des Ausweises mitgeben.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
^
Frist/Dauer

Der Fischereischein wird so schnell wie möglich gemacht, er kann dann zum vereinbarten Zeitpunkt im Bürgerbüro abgeholt werden.

^
Kosten/Leistung

Verwaltungsgebühren und Fischereiabgabe

Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit

Fischereiabgabe für 1 Jahr 18,00 € +  12,00 € = 30,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre 18,00 € + 60,00 € = 78,00 €
Fischereiabgabe für 10 Jahre 18,00 € + 120,00 € = 138,00 €

Verlängerung des Fischereischeins auf Lebenszeit

Fischereiabgabe für 1 Jahr 13,00 € +  12,00 € =  25,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre 13,00 € + 60,00 € = 73,00 €
Fischereiabgabe für 10 Jahre 13,00 € + 120,00 € = 133,00 €

Jugendfischereischein
 

für 1 Jahr 18,00 €
für 2 Jahre und mehr 18,00 €

Ersatzfischereischein

für die Restzeit 18,00 €
^
Sonstiges

Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

^
Vertiefende Informationen
^
Zugehörigkeit zu