Dienstleistung

Führungszeugnis beantragen

Sie können den Antrag stellen:

  • über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz. Hierdurch wird die Bearbeitungszeit für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verkürzt.
  • persönlich beim Bürgerbüro, bei Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein. Personen zwischen 14 Jahren und 18 Jahren können das Führungszeugnis ohne Eltern beantragen. Außerdem können Eltern für ein Kind im Alter von 14 Jahren bis 18 Jahren das Führungszeugnis ohne das Kind beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin
  • schriftlich, ebenfalls bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, unter Nennung der Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht bevollmächtigen lassen.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Das Zeugnis für private Zwecke erhalten Sie mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

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Mitarbeiter
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Teams
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
  • für das "erweiterte Führungszeugnis" zusätzlich: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder des Einrichtungsträgers an die Person auf Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses mit Stempel und/oder Unterschrift im Original
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Frist/Dauer

Die Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Justiz dauert in der Regel ein bis drei Wochen.

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Sonstiges

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

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Zugehörigkeit zu