Dienstleistung

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Für Auskünfte über die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) genügt ein berechtigtes Interesse, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht – das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der gewerbliche Betrieb seinen Betriebssitz hat.

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Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

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Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

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Erforderliche Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder
  • Rechnungen
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Kosten/Leistung

Bei der schriftlichen Auskunft ist ein Verrechnungscheck in Höhe von 10,00 Euro beizulegen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu