Dienstleistung

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Aufgrund der Grundbuchreform in Baden-Württemberg von 2010 wurde mit Rechtsverordnung des Landes das Grundbuchamt Mössingen zum 13.06.2016 aufgelöst und dem zentralen Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zugewiesen.

Benötigen Sie Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck, ist dieser beim Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt - zu beantragen.

Das Amtsgericht Böblingen bietet auf seiner Homepage ein Formular zur Anforderung eines Grundbuchausdrucks an:

www.amtsgericht-boeblingen.de

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • das Grundbuchamt oder
  • die Grundbucheinsichtsstelle (wenn eingerichtet) oder
  • jede Notarin und jeder Notar

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter „Grundbuchamtssuche“.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.

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Bearbeitungsdauer

abhängig vom Geschäftsanfall beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle, meistens kurzfristig