Hundesteuer - Hund abmelden
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Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
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Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
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Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Hundesteuer - Hund abmelden
- PDF-Formular zum Ausdrucken Hundesteuerabmeldung
- Hundesteuermerkblatt
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular steht zum Download bereit.
Das Bürgerbüro und die Ortschaftsverwaltungen in Talheim und Öschingen nehmen das Formular gerne entegegen.
Bei inhaltlichen Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an unser Steueramt, Frau Perse.
- Hundesteuermarke
- Bei Tod des Tieres legen Sie bitte die Bescheinigung des Tierarztes als Nachweis bei.
- Bei Verkauf des Hundes geben Sie bitte den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters an.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.