Dienstleistung

Hundesteuer - Hund anmelden

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Wenn Sie einen über 3 Monate alten Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Mitarbeiter
  • Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
  • Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer
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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer", welches zum Download bereit steht.

Das Bürgerbüro und die Ortschaftsverwaltungen in Talheim und Öschingen nehmen die Formulare gerne entgegen.

Bei inhaltlichen Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an unser Steueramt, Frau Perse.

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Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind
  • ab dem Zeitpunkt ab dem der Hund 3 Monate alt ist
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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Weitere Hinweise
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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