Kinderreisepass erstmalig beantragen
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Für Auslandsreisen oder Flugreisen innerhalb Deutschlands benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis
Achtung:
Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In vielen Ländern können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass einreisen. Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass genügt.
Kinderreisepass:
Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder:
Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Die Kosten sind geringer als beim Reisepass oder Personalausweis.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
Deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
Die Sorgeberechtigten müssen den Antrag persönlich stellen. Ein Elternteil kann mit Vollmacht des anderen Elternteils den Antrag stellen. Wegen der Unterschriftenpflicht und der Überprüfung des Lichtbildes ist auch die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Der Antrag zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann bei den Ortschaftsverwaltungen Öschingen oder Talheim direkt gestellt werden. Die ausstellende Behörde ist Mössingen.
- Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten
- bei Erstantrag und ausländischem Geburtsort Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde des Kindes oder den vorherigen Kinderreisepass
- 1 aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- Zur Antragstellung ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich, außer wenn das Kind mit nur einem Elternteil zusammenlebt (Zustimmungserklärung)
Bearbeitungszeit: Wird sofort ausgestellt, sofern sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen.
- Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
- EUR 13,00
- Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Bitte kommen Sie dazu im Bürgerbüro vorbei.