Dienstleistung

Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

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Hat sich Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

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Mitarbeiter
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Teams
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Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • alter Personalausweis
  • Eheurkunde
  • Bescheinigung über die Namensänderung

Hinweis: Bei Antragstellung seit dem 1. November 2005 werden auch Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

Unverzüglich nach der Namensänderung

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: Eur 22,80
  • Gebührenfrei sind:
    • Erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
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Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

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Zugehörigkeit zu