Dienstleistung

Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

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Hat sich Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

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zuständige Stelle

In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Personalausweisbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland sind in der Regel die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • alter Personalausweis
  • Eheurkunde
  • Bescheinigung über die Namensänderung

Hinweis: Bei Antragstellung seit dem 1. November 2005 werden auch Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

Unverzüglich nach der Namensänderung

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Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: Eur 22,80
  • Gebührenfrei sind:
    • Erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
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Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

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Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie in

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Zugehörigkeit zu