Dienstleistung

Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen

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Hat sich Ihr Name geändert? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden.

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zuständige Stelle

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Wichtig:

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

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Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich im Bürgerbüro stellen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen.Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung des Reispasses im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, das alte Dokument und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • beglaubigte Abschrift aus dem neuen Eheregister oder Heiratsurkunde
  • alter Reisepass
  • Bestätigung über die Namensänderung

Hinweis: Bei Antragstellung seit dem 1. November 2005 werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

Bei ausländischem Geburtsort:

  • eine ggf. abgegebene Namenserklärung
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde jeweils im Origianl und ggf. Übersetzung in die deutsche Sprache)
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Frist/Dauer

Unverzüglich nach der Namensänderung

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Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
  • Reisepass mit 32 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
  • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 102,00 / EUR 124,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
  • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
  • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfalls persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu