Wohnsitz anmelden
Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Personen ab 16 Jahren sind selbst meldepflichtig.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
Sie ziehen um.
Sie müssen sich persönlich anmelden. Mit formloser Vollmacht kann auch eine andere über 18 Jährige Person die Anmeldung für Sie vornehmen. Bei Ehepaaren kann ein Ehepartner beide Personen anmelden.
Zur ordnungsgemäßen Anmeldung sind vom Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, falls die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person erledigt wird.
- Ausweise der Familienmitglieder:
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-grundverordnung für meldepflichtige Personen