Dienstleistung

Wohnsitz anmelden

Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Personen ab 16 Jahren sind selbst meldepflichtig.

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Mitarbeiter
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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie ziehen um.

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Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich anmelden. Mit formloser Vollmacht kann auch eine andere über 18 Jährige Person die Anmeldung für Sie vornehmen. Bei Ehepaaren kann ein Ehepartner beide Personen anmelden.

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Erforderliche Unterlagen

Zur ordnungsgemäßen Anmeldung sind vom Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, falls die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person erledigt wird.
  • Ausweise der Familienmitglieder:
  • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)



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Frist/Dauer

innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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