Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Personalausweises einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiter Öschingen
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Verwaltungsstellenleiter Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Wichtig:
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die erforderliche Vollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, das alte Ausweisdokument und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Kindern und Jugendlichen:
- Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten, wenn die Eltern zusammenleben
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
Bei äusländischem Geburtsort zusätzlich:
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (bei erstmaliger Ausstellung eines deutschen Dokumentes)
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde jeweils im Original und ggf. Übersetzung in die deutsche Sprache)
- Nachweise evtl. abgegebener Namenserklärungen
Je nach Barbeitungsdauer in der Bundesdruckei in Berlin
Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.
Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
- Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
- Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
- Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
- Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 102,00 / EUR 124,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
- Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
- Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
- Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
- § 1 Passpflicht
- § 4 Passmuster
- § 5 Gültigkeitsdauer
- § 6 Ausstellung eines Passes
- § 7 Passversagung
- § 8 Passentziehung
- § 19 Zuständigkeit
- § 1 Muster für den Reisepass
- § 15 Gebühren
- vorläufiger Reisepass
- Auch Kinder und Jugendliche benötigen Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie unter "Reisedokumente für Kinder".
- ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt
Dort erfahren Sie unter "Einreise und Zoll", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.