Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
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Bürgerbüro
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die erforderliche Vollmacht erhalten Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, das alte Ausweisdokument und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Kindern und Jugendlichen:
- Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten, wenn die Eltern zusammenleben
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
Bei äusländischem Geburtsort zusätzlich:
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (bei erstmaliger Ausstellung eines deutschen Dokumentes)
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde jeweils im Original und ggf. Übersetzung in die deutsche Sprache)
- Nachweise evtl. abgegebener Namenserklärungen
Je nach Barbeitungsdauer in der Bundesdruckei in Berlin
- Die Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
- Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
- Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
- Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
- Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
- Kinderreisepass: EUR 13,00
- Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
- Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige. - Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 7 Passgesetz (PassG) (Passversagung)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 1 Passverordnung (VassV) (Muster für den Reisepass)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)