Dienstleistung

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

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Mitarbeiter
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Teams
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Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

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Verfahrensablauf

Das Formular kann entweder im Bürgerbüro angeholt oder Ihnen zugeschickt werden.

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Frist/Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung in Form eines Hinweisblattes und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Zugehörigkeit zu