Reisepass - Wohnortänderung beantragen
Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt.
Sie können die Wohnortänderung Ihres Reisepasses unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt "Voraussetzungen") online durchführen und hierfür den Onlinedienst auf Service-BW im Abschnitt "Formulare & Online-Prozesse" nutzen. Dabei bekommen Sie den Aufkleber nach Hause geschickt und führen die Änderung nach Anleitung selbst durch.
Den Ablauf des Online-Prozesses finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de/die-einzelnen-schritte
Weiterhin gibt es die Möglichkeit die Wohnortänderung Ihres Reisepasses bei uns im Bürgerbüro durchzuführen. Die Passbehörde kann durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.
Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin
Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.
Hinweis: Bei Auslandsdeutschen ist das jeweilige Konsulat für die Änderung des Wohnsitzes zuständig.
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiter Öschingen
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Verwaltungsstellenleiter Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Sie haben einen gültigen Reisepass.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).
Bei Wegzug ins Ausland:
- Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.
Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung
- Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
- Reisepass
Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Gebührenfrei
Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.