Wohnsitz abmelden
Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
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Teamleiterin Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Talheim
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiter Öschingen
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Verwaltungsstellenleiter Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Verwaltungsstellenleiterin Öschingen
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Verwaltungsstellenleiterin Talheim
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Mitarbeiterin Ortschaftsverwaltung Öschingen
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Bürgerbüro
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Abmeldung Zweitwohnsitz
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Wohnsitz abmelden (Ins Ausland abmelden)
- Umzug oder
- Wohnungsaufgabe
Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Mit formloser Vollmacht kann auch eine andere über 18 Jährige Person die Abmeldung für Sie vornehmen. Bei Ehepaaren kann ein Ehepartner beide Personen abmelden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
keine
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.