Dienstleistung

Wohnsitz abmelden

Vereinbaren Sie einen Termin unter www.moessingen.de/termin

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Umzug oder
  • Wohnungsaufgabe
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Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Mit formloser Vollmacht kann auch eine andere über 18 Jährige Person die Abmeldung für Sie vornehmen. Bei Ehepaaren kann ein Ehepartner beide Personen abmelden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
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Frist/Dauer

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

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Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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