Hausgeburt dem Standesamt melden
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
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stellv. Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Standesbeamtin
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Standesbeamtin
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Standesbeamtin, Wohngeldstelle
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Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Standesbeamtin
das Standesamt des Geburtsortes
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie
- sind die Mutter,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
- waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
- sind eine andere Person und wissen davon.
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Die Erklärung über die Bestimmung des/der Vornamen/s und des Familiennamens ist von den sorgeberechtigten Eltern abzugeben.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Innerhalb einer Woche nach der Geburt. Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Hinweis: Kann noch kein Vorname angezeigt werden, muss dies innerhalb eines Monats nach der Geburt nachgeholt werden.
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.