Dienstleistung

Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

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Mitarbeiter
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Team
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zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes des Kindes

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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Geburtsurkunde / Geburtsschein beantragen
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Voraussetzungen

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung geboren, in der Geburtshilfe geleistet wird.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
  •  Geburtsurkunde der Mutter oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter

wenn die Mutter geschieden ist: zusätzlich

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk
  • ist ein solches nicht angelegt, die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

wenn die Mutter verwitwet ist: zusätzlich

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist
  • ist ein solches nicht angelegt, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemanns

wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich

  • bei einem ledigen Vater: eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Ehe
    (ist ein solches nicht angelegt, eine Eheurkunde und gegebenenfalls das Scheidungsurteil)

bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich

  • alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung)

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Frist/Dauer

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

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Kosten/Leistung

Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

Sie erhalten einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden für die Beantragung von

  • Elterngeld,
  • Kindergeld und
  • Mutterschaftsgeld.

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

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Sonstiges

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister?
Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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