Ordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch zum Beispiel im Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht und so weiter.
Weiter führt die Bußgeldstelle eigene Geschwindigkeitsüberwachungen mit stationären Anlagen oder an wechselnden Standorten im Stadtgebiet durch.
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Teamleiter Zentrale Bußgeldstelle
Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind auf dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt
Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr, bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 25 € (je nach Bußgeldhöhe) zuzüglich 3,50 € Auslagenersatz.