Dienstleistung

Ordnungswidrigkeiten

Die Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch zum Beispiel im Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht und so weiter.

Weiter führt die Bußgeldstelle eigene Geschwindigkeitsüberwachungen mit stationären Anlagen oder an wechselnden Standorten im Stadtgebiet durch.

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Mitarbeiter
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Team
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Verfahrensablauf
Es werden Verwarnungen, Bußgeld- und Kostenbescheide bei entsprechenden Verstößen erteilt. Fragen hierzu lassen sich oft auch in einem Telefongespräch klären.
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Frist/Dauer

Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind auf dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt

Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr, bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 25 € (je nach Bußgeldhöhe) zuzüglich 3,50 € Auslagenersatz.

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Zugehörigkeit zu