Dienstleistung

Straßenverkehr

Die Stadt Mössingen ist Straßenverkehrsbehörde und trifft somit die verkehrsregelnden Maßnahmen für Mössingen und die Teilorte (Anordnung von Verkehrsbeschränkungen, Umleitungen). Außerdem ist die Stadt Mössingen im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft auch für die Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Verkehrsangelegenheiten Ansprechpartner.

Gerade Bau- oder Umbauarbeiten sowie Arbeiten im öffentlichen Straßenraum wirken sich oft auf den Straßenverkehr aus. So müssen bspw. bei Aufgrabungen des Straßenkörpers, aber auch beim Aufstellen von Gerüsten diese verkehrssicher abgeschrankt bzw. gekennzeichnet und der Verkehr meist umgeleitet werden.

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Mitarbeiter
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Team
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Verfahrensablauf

Ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn bei der Stadt Mössingen einzureichen.

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Erforderliche Unterlagen

Antrag
Verkehrszeichenplan

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Zugehörigkeit zu