Haushaltsplan
Die Stadt Mössingen hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Einnahmen und der Ausgaben
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen). - des Höchstbetrages der Kassenkredite
- die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
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Fachbereichsleiterin FB 1 Zentrale Steuerung, Fachbedienstete für das Finanzwesen
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