Dienstleistung

Bebauungsplanung

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie einen separaten Textteil. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zum Textteil sowie eventuell der vorhandene Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung u.a.. Fachgutachten werden meist mit dem Planentwurf öffentlich ausgelegt. Parallel werden in der Regel örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet als Satzung beschlossen, die die Gestaltung der baulichen Anlagen und der Freiflächen regeln.

Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht zu Stellungnahmen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.

Diese Bekanntmachungen erfolgen in Mössingen ortsüblich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Mössingen. Der Bebaungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Grundstätzlich besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne zu ändern. Aufwand und Möglichkeiten hängen hierbei vom Inhalt der Änderung ab und sind im Einzelfall abzustimmen. Das Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplans oder einer örtlichen Bauvorschrift entspricht dem Aufstellungsverfahren gemäß Baugesetzbuch.

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Mitarbeiter
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Frist/Dauer

Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Die einzelnen Verfahrensschritte müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.

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Zugehörigkeit zu
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